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Braucht mein Kind eine Schulbegleitung?

Leidet Ihr Kind unter körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen? Oder erhält es im Schulalltag nicht die Unterstützung, die es benötigt, um gut lernen und am Unterricht teilnehmen zu können?

 

In solchen Fällen kann eine Schulbegleitung eine wertvolle Hilfe sein. Sie unterstützt Ihr Kind individuell im Schulalltag, stärkt seine Selbstständigkeit und sorgt dafür, dass es bestmöglich am Unterricht teilnehmen kann.

 

Gemeinsam mit Ihnen, der Schule und den zuständigen Stellen wird diese Unterstützung genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt.

 

In folgenden Fällen kann eine Begleitung von Vorteil sein:

 

  • Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen (auch Diabetes)

  • Kinder mit geistigen Entwicklungsverzögerungen

  • Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen

  • Kinder mit Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsschwierigkeiten (z. B. ADHS)

  • Kinder mit emotionalen oder sozialen Herausforderungen

  • Kinder mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen

  • Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen Miteinander

  • Kinder mit Überforderung im Schulalltag oder bei strukturellen Abläufen

Baden-Württemberg:

 

  • Antrag auf Kostenübernahme der Schulbegleitung. Diesen finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Stelle, in der Regel ist das der Bezirk oder das Jugendamt.

  • Stellungnahme der Schule, die die Notwendigkeit einer Begleitung bestätigt. Schulen bestätigen die Notwendigkeit einer Schulbegleitung normalerweise erst nach Vorlage eines ärztlichen bzw. psychologischen Gutachtens.​

  • Zustimmung der Schule für den Einsatz einer Schulbegleitung

  • Ärztliches oder psychotherapeutisches Gutachten

  • Dokumentation der Beeinträchtigung (z.B. durch Therapeuten)

 

Bayern:

 

  • Antrag auf Kostenübernahme der Schulbegleitung. Diesen finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Stelle, in der Regel ist das der Bezirk oder das Jugendamt.

  • Stellungnahme der Schule, die die Notwendigkeit einer Begleitung bestätigt. Schulen bestätigen die Notwendigkeit einer Schulbegleitung normalerweise erst nach Vorlage eines ärztlichen bzw. psychologischen Gutachtens.​

  • Zustimmung der Schule für den Einsatz einer Schulbegleitung

  • Ärztliches oder psychotherapeutisches Gutachten

Welche Unterlagen benötige ich?

Was geschieht nach meinem Antrag?

Sobald der Antrag von der zuständigen Stelle geprüft und bewilligt wurde und die Kosten übernommen werden (bei Diabetes übernehmen meist die Krankenkassen

die Kosten), können Sie sich an einen Träger für Schulbegleiter wie z.B. Elfner

Teaching Inklusion wenden.

 

Wir finden dann nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen eine passende

Begleitung, die Ihr Kind bereits vor Einsatzbeginn kennenlernt.​​​​

Die Schulbegleitung lernt zunächst die Abläufe Ihres Kindes kennen, beobachtet und nimmt ggf. Anpassungen vor, um den Tagesablauf Ihres Kindes zu erleichtern. Kleinere Startschwierigkeiten sind dabei völlig normal.

Um Ihr Kind im Schulalltag bestmöglich nach seinen individuellen Fähigkeiten zu unterstützen, befinden Sie sich gemeinsam mit der Lehrkraft und der Schulbegleitung in einem regelmäßigen Austausch.

Auch unsere pädagogische Leitung von Elfner Teaching Inklusion ist für Sie als Eltern ein wichtiger Ansprechpartner. Sie steht bei Fragen oder Problemen aller Art zu Verfügung.

 

Ich habe eine Schulbegleitung für mein Kind – Wie geht es weiter?

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